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Fragen zum Wahlrecht der Parlamentswahlen > 23. Feb 2008

Zusammenhang zwischen Parlamentswahlen und Parteien-Recht

Nach Kriegsende wurde den Deutschen ein langfristig angelegtes Parteien-Recht und Wahl-Recht in die Wiege gelegt. Dazu gehört und gehörte es, die Hürden eher hoch zu halten, um eine ungute Parteien-Zersplitterung zu verhindern.

Es soll also nicht nocheinmal sich der Fehler der Geschichte wiederholen, dass aus einem Parteien-Wirrwar heraus jemand sich die Macht ergreift. So ist es nun jedenfalls nicht mehr möglich, dass jede Hauptstadt-Gaststätte eine eigene Partei haben kann. Manchmal wird das Wort Partei fälschlich für eine örtliche Wählergemeinschaft verwendet, aber hier liegt nunmal der exakte Unterschied.

Eine Partei ist nur dann eine Partei, wenn sie auch an Parlamentswahlen teilnimmt. Die Hürden zur Teilnahme an Parlamentswahlen sind oft sehr hoch, denn beispielsweise 15.000 Unterschriften zu sammeln, ist in der Tat anstrengend. Solange ein Einzug in den Landtag misslingt, müssten alle 5 Jahre diese Unterschriften-Sammlungen neu erfüllt werden. In manchen Bundesländern reichen auch schon 1000 oder 2000 solcher Wahlbefürwortungs-Unterschriften, aber es führt dann zu einem längeren Stimmzettel. Wenn 20 Parteien letztlich ihr Fortune versuchen, so zersplittern sich die "Sonstigen" besonders drastisch.

Sie können sich Ihre Landtagswahl-Chancen somit nicht als Menü bestellen oder selber kochen. Sie können aber die "Unabhängige Bürgerpolitik" voranbringen, damit wir über alle 16 Bundesländer hinweg unsere Chancen wahrnehmen können!


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