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Fragen zum Wahlrecht der Kommunalwahlen > 23. Feb 2008

Bürgerlisten zum Gemeinderat Stadtrat und Kreistag

Das Wahlrecht betreffend der Kommunalwahlen ist in den 16 Bundesländern oft sehr unterschiedlich. Man sollte nicht nur an den einfachen Einstieg denken, sondern wie es nach 5 Jahren und nach 10 Jahren dann aussieht.

Aus Sicht der Bundespartei "Unabhängige Bürgerpolitik UB" müssen wir nicht zwingend dafür werben, dass Sie als unser Partei-Ortsverein in die Rathaus-Wahlen gehen. Im Gegenteil sogar! Die Empfehlung ist, dass Sie als Unabhängige Wählergemeinschaft dies anpacken. Hilfestellung und Tipps haben wir schon oft erfolgreich geben können. Sie können eine sehr faire und durchdachte UWG-Mustersatzung von uns erhalten! Viel Erfolg!

Einen anderen Sachverhalt gibt es in Berlin Hambung und Bremen. Sollten Sie hier mit dem Gedanken spielen, soetwas wie eine Unabhängige Bürgervereinigung oder Bürgerliste zur Wahl zu bringen, so appellieren wir an Sie, dass Sie zur UB kommen. Ihre Chance und unsere Chance liegt darin, dass ein langfristig funktionabler "Player" auf die Beine kommt. Denn die Parteien spielen ja immer in der "Supercup-Liga" woran wir den Anschluss finden müssen.


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